Änderung bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit: Neue Regeln treten ab 2027 in Kraft
Die neue Methode zur Bestimmung der Betriebszugehörigkeit, die auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden basiert, wurde verschoben. Bei der Entscheidung während der zweiten Lesung des Staatshaushalts für 2026 beschlossen die Abgeordneten des Haushalts- und Finanzierungsausschusses, dass die Änderungen ab dem 1. Januar 2027 und nicht bereits ab September dieses Jahres in Kraft treten werden.
Der von „Progressive Bulgaria“ initiierte Vorschlag zielt darauf ab, das derzeitige Kalenderprinzip zu ersetzen. Bisher gilt: Wenn ein Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit geleistet hat, wird der Tag als voller Dienstzeit angerechnet. Die neue Maßnahme sieht vor, dass die Betriebszugehörigkeit proportional zu den tatsächlich geleisteten Stunden berechnet wird.
Ziele und Argumente der Regierung
Das Arbeitsministerium verteidigt die Änderung mit dem Argument, dass die derzeitigen Regeln die „graue Wirtschaft“ fördern. Den Behörden zufolge ermöglichen fiktive Vier-Stunden-Verträge es Arbeitnehmern, Vollzeit zu arbeiten, während die Sozialversicherungsbeiträge nur für die Hälfte der Zeit gezahlt werden. Mit dem neuen Modell wird erwartet, dass Arbeitnehmer auf der Deklaration ihrer tatsächlichen Arbeitszeit bestehen.
Kritik und Bedenken
Die Reform stieß auf erheblichen Widerstand. Asen Vassilev von „Wir setzen Veränderung fort“ warnte, dass dies das Leben von Studenten, Müttern und Menschen mit Behinderungen erschweren werde, die häufig in Teilzeit arbeiten. Auf seiner Seite betonte Ljuboslav Kostov, Chefökonom der KNSB, dass die Änderung durch Übergangsbestimmungen im Haushaltsgesetz potenziell verfassungswidrig sei.
Warum die Verschiebung?
Die Entscheidung, die Frist auf 2027 zu verschieben, wurde von Asen Vassilev vorgeschlagen, um Verwirrung bei den Arbeitnehmern zu vermeiden, die bereits Urlaubsansprüche für das laufende Jahr vorab genommen haben. Mit diesem Schritt wird sichergestellt, dass bis Ende 2026 das geltende System gilt, das eine einfachere Anrechnung der Dienstzeit für Teilzeitbeschäftigte ermöglicht.


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