Antikorruptionsreformen: Minister Naydenov meldet Fortschritte, während die EU-Kommission das Fehlen echter Verurteilungen hervorhebt
Das Justizministerium hat eine offizielle Stellungnahme zum siebten Bericht der Europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit abgegeben und betont, dass die positiven Bewertungen das Ergebnis der Bemühungen der derzeitigen Regierung und des Parlaments seien.
Nach Angaben des Ministeriums umfasst der gemeldete Fortschritt Schlüsselreformen, darunter die Verbesserung des Ermittlungsmechanismus des Generalstaatsanwalts, die Einführung eines neuen Modells einer Antikorruptionskommission und die Einführung einer obligatorischen gerichtlichen Kontrolle bei der Einstellung von Korruptionsermittlungen. Die EU-Kommission merkte zudem die Umsetzung der letztjährigen Empfehlung zur Verbesserung der Unabhängigkeit der Inspektion bei der Staatsanwaltschaft an.
Justizminister Naydenov erklärte, dass sich Bulgarien bereits in der Phase der praktischen Anwendung der angenommenen Gesetzgebung befinde. „Wir nehmen die Empfehlungen der EU-Kommission als Grundlage für die Fortsetzung der Reformen auf. Die Regierung wird den aktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, dem Europarat und der Zivilgesellschaft fortsetzen“, fügte er hinzu.
Trotz der positiven Akzente enthält der Bericht auch schwere Kritik. Kommissar Michael McGrath nannte Bulgarien als Beispiel für eine Reform des Hohen Justizrates, hob jedoch die wesentlichen Herausforderungen hervor: das Fehlen dauerhafter Ergebnisse bei Ermittlungen, die geringe Zahl an Strafverfolgungen und das Fehlen rechtskräftiger Urteile in Korruptionsfällen auf hohen Machtebenen sowie die Qualität des Gesetzgebungsprozesses im Parlament.


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