KI-Transparenz: EU kündigt neue Richtlinien zur Kennzeichnung von synthetischen Inhalten und Deepfakes an
Die Europäische Kommission hat detaillierte Leitlinien veröffentlicht, die Entwicklern und Unternehmen, die Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI) einsetzen, helfen sollen, die neuen Transparenzanforderungen zu erfüllen. Diese Regeln sind Teil des Rahmens des EU-KI-Gesetzes (AI Act) und treten am 2. August 2026 in Kraft.
Der Hauptfokus der neuen Regeln liegt darauf, sicherzustellen, dass Nutzer wissen, wann sie mit einer KI statt mit einem Menschen interagieren und dass die Inhalte, die sie konsumieren, von Algorithmen erstellt oder manipuliert wurden. Anbieter werden verpflichtet, maschinenlesbare Kennzeichnungen einzuführen, die es spezialisierten Werkzeugen ermöglichen, synthetisches Material leicht zu identifizieren.
Wann ist eine Information erforderlich?
Gemäß den neuen Leitlinien müssen Nutzer ausdrücklich informiert werden, wenn sie mit Folgendem in Kontakt kommen:
- Deepfake-Inhalten;
- Materialien zu Themen von öffentlichem Interesse, die keine menschliche redaktionelle Prüfung durchlaufen haben;
- Emotionserkennungssystemen;
- Biometrischen Kategorisierungssystemen.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Regeln keine routinemäßigen redaktionellen Aufgaben abdecken, wie zum Beispiel die automatische Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur, um übermäßige Bürokratie bei der täglichen Arbeit zu vermeiden.
Um den Übergang zu erleichtern, schlägt die Kommission zudem einen freiwilligen „Verhaltenskodex“ vor, der Organisationen Rechtssicherheit bietet. Gleichzeitig wurde ein spezielles Informationszentrum eingerichtet – der AI Act Service Desk –, der als Ressource für aktuelle Leitlinien und Unterstützung dienen wird.
Obwohl die Hauptbestimmungen im August 2026 in Kraft treten, gibt es eine Übergangsfrist für Systeme, die bereits auf dem Markt sind. Diese haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, sich an die neuen Anforderungen zur Kennzeichnung und Erkennbarkeit anzupassen.


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