VSS wird Emilia Rusinowa nicht suspendieren: Die Staatsanwaltschaftskollegium lehnte den Antrag des Ministers ab
Die Staatsanwaltschaftskollegium des Hohen Justizrates (VSS) hat beschlossen, Emilia Rusinowa nicht vorläufig von ihrem Posten als Leiterin der Staatsanwaltschaft der Stadt Sofia zu suspendieren. Die Entscheidung wurde in einer nicht öffentlichen Sitzung mit einstimmiger Abstimmung getroffen – sechs Stimmen gegen den Antrag des Justizministers und keine einzige Stimme dafür.
Der Antrag auf Suspendierung von Rusinowa bis zum Abschluss des laufenden Disziplinarverfahrens gegen sie wurde vom amtierenden Justizminister Andrej Jankulow gestellt. Die Grundlage für das Disziplinarverfahren steht im Zusammenhang mit dem Verdacht, dass Rusinowa zweimal gemeinsam mit dem ehemaligen Ermittler Petio Petrow – Euro – und Kristiyan Hristov die Landesgrenze überschritten habe. Diese Begegnungen fanden in einem Zeitraum statt, in dem der Skandal „Die acht Zwerge“ im Zentrum der Aufmerksamkeit steht und Untersuchungen dazu laufen.
Emilia Rusinowa selbst bestreitet alle Vorwürfe kategorisch. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte sie, dass sie niemals Treffen mit den im Ermittlungsverfahren genannten Personen vorgeschlagen oder vermittelt habe.
Das Verfahren zur Beratung dieses Punktes wurde im Juli zweimal aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit verschoben. Bei der Abstimmung zogen sich zwei Mitglieder des Kollegiums, Jordan Stoew und Kalina Chapkowa, aufgrund eines Befangenheitsgrundes zurück. Die Entscheidung wurde im Rahmen der neuen Bestimmungen des Gesetzes über die Justiz getroffen, die am 1. Juli in Kraft getreten sind.


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