Entgelttransparenz in der EU: Neue Regeln für Stellenanzeigen und Kampf gegen Geschlechterdiskriminierung
Die Europäische Union unternimmt einen entscheidenden Schritt zur Beseitigung von Unklarheiten auf dem Arbeitsmarkt und zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Ungleichheit. Die neuen Regeln zur Entgelttransparenz, die auf der 2023 verabschiedeten Richtlinie basieren, zielen darauf ab, Arbeitnehmer zu schützen und fairere Bedingungen für alle zu gewährleisten.
Ende der „versteckten“ Bezahlung
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Informationen über das Einstiegsgehalt oder eine konkrete Gehaltsspanne bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem eigentlichen Vorstellungsgespräch bereitzustellen. Dies wird Zeit und Ressourcen für Bewerber sparen, die oft erhebliche Anstrengungen in den Auswahlprozess investieren, nur um festzustellen, dass das Angebot nicht ihren Erwartungen entspricht.
Verbot von Fragen zum vorherigen Einkommen
Um die Weitergabe historischer Ungleichheiten zu verhindern, untersagen die neuen Bestimmungen den Arbeitgebern, Bewerber während der Vorstellungsgespräche nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Dies wird es neuen Mitarbeitern ermöglichen, auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts der Position zu verhandeln und nicht auf der Grundlage ihres früheren Einkommens.
Kampf gegen den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied
Derzeit liegt der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in der EU bei 11,1 %. Die neue Regelung zielt darauf ab, diesen Prozentsatz durch mehrere Mechanismen zu senken:
- Arbeitnehmer haben das Recht auf Informationen über ihre individuelle Vergütung und die Durchschnittsniveaus im Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht für vergleichbare Positionen.
- Große Unternehmen (mit mehr als 100 Mitarbeitern) sind verpflichtet, Daten über den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen zu veröffentlichen.
- Wird ein ungerechtfertigter Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern von mindestens 5 % festgestellt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine offizielle Bewertung und Korrektur vorzunehmen.
Diese Maßnahmen werden nicht nur das Vertrauen der Arbeitnehmer stärken, sondern auch einen leichteren Zugang zur Justiz für diejenigen gewährleisten, die Opfer von Diskriminierung bei der Festlegung der Vergütung werden.


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