Brüssel leitet fünf Verfahren gegen Bulgarien ein: Risiko von Sanktionen aufgrund von Verstößen in mehreren Schlüsselbereichen
Die Europäische Kommission hat fünf Verfahren wegen Verstößen gegen das EU-Recht gegen Bulgarien eingeleitet. Diese Maßnahmen sind Teil des regulären Pakets von Verstößen, mit dem Brüssel die Einhaltung der allgemeinen europäischen Standards überwacht.
Einer der Hauptstreitpunkte ist die Umwelt. Die Kommission übermittelt eine begründete Stellungnahme wegen der Nichteinhaltung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle. Bulgarien hat die Anforderungen für die Wiederverwendung von Materialien wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas nicht erfüllt, die bereits im Jahr 2020 50 % hätten erreichen sollen.
Im Bereich des Binnenmarktes reagiert Brüssel auf das Vorhandensein übermäßiger Genehmigungs- und Zertifizierungsregime im Energie- und Bausektor. Diese administrativen Barrieren erschweren den Marktzugang und schränken die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein.
In Bezug auf die Inneren Angelegenheiten hat das Land eine offizielle Mitteilung wegen der Nichteinhaltung der Regeln zur Kontrolle von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe erhalten. Es fehlen kritische Mechanismen wie nationale Kontaktstellen zur Meldung verdächtiger Transaktionen sowie klare Regeln für Sanktionen und Überwachung.
Im Bereich der Justiz besteht das Problem im Zusammenhang mit dem Datenschutz bei der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Die nationale Gesetzgebung setzt die europäischen Vorschriften zur Ausübung der Bürgerrechte in diesem Sektor nicht korrekt um.
Das letzte Verfahren betrifft die Besteuerung. Bulgarien hat die Regeln für die administrative Zusammenarbeit und den automatischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer nicht vollständig umgesetzt.
Sollte Bulgarien seine Verstöße nicht innerhalb von zwei Monaten korrigieren, kann die Europäische Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen, was zur Verhängung schwerer finanzieller Sanktionen führen kann.
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