Der Verband der Importeure nicht registrierter Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten hat eine klare Position gegen den Gesetzentwurf Nr. 52-654-01-95 vom 16. Juli 2026 bezogen. Nach Ansicht der Organisation gefährden die vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 266a des Arzneimittelgesetzes für die Humanmedizin den Zugang zu Behandlungen für Patienten mit schweren Erkrankungen in Bulgarien.
Forderungen an die Gesetzgeber
In einer offiziellen Erklärung an die Vorsitzende der Nationalversammlung, Michaela Dotova, fordern die Importeure die sofortige Rücknahme von Absatz 2 des Gesetzentwurfs. Kopien des Dokuments wurden an Ministerpräsident Rumen Radev, die Gesundheitsministerin Katya Ivkova und den Vorsitzenden der Gesundheitskommission des Parlaments, Prof. Kostadin Angelov, gesendet.
Die Branchenvertreter rufen die Abgeordneten auf, diese Textpassagen bei der Abstimmung abzulehnen. Anstatt die derzeitige Regelung vollständig abzuschaffen, schlagen sie eine Optimierung der bestehenden Mechanismen durch mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie die Offenlegung von Preisen und Informationen vor.
Risiken eines Rechtsvakuums und Unterbrechung von Therapien
Laut dem Verband wird die administrative Abschaffung der derzeitigen Regelung zur Arzneimittelversorgung ein Rechtsvakuum schaffen, das es medizinischen Einrichtungen verhindern wird, spezifische Therapien für ihre Patienten zu bestellen. Dies könnte zum Stopp der Lieferungen von Medikamenten führen, für die es in Bulgarien keine Alternative gibt, was das Leben hunderter Menschen gefährdet.
Die Importeure betonen, dass Preisgestaltungsprobleme durch eine strengere Kontrolle der Mittelverwendung und auf dem von der Kommission für Wettbewerbsschutz vorgegebenen Weg gelöst werden sollten und nicht durch administrative Hürden.
Aufruf zu Konsultationen
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Die Organisation besteht auf die Durchführung obligatorischer Konsultationen mit Nichtregierungsorganisationen, führenden medizinischen Fachkräften und medizinischen Einrichtungen vor der Verabschiedung solcher Änderungen. In der Erklärung wird hervorgehoben, dass der Gesetzgeber die sozialen Auswirkungen der Änderungen bewerten muss, damit verfahrenstechnische Fristen nicht zu einem Hindernis für die Rettung von Menschenleben werden.