Verlängerung der Maßnahmen aufgrund des Infektionsrisikos
Die Behörden auf der Insel Kreta verlängern die Präventivmaßnahmen gegen die Bluetemperatur bei Schafen und Ziegen bis Donnerstag, den 6. August 2026. Die Entscheidung wurde durch die steigende Zahl von Krankheitsfällen in Griechenland erzwungen. Obwohl die Insel selbst virusfrei bleibt, erfordern die hohe Infektiosität und die Fähigkeit des Erregers, bis zu sechs Monate in der Umwelt zu überleben, eine strenge Kontrolle.
Die seit dem 24. Juli geltenden Maßnahmen umfassen den Tiertransport, die Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfe, Weideflächen, Futtermittelunternehmen sowie die Pflichten von Transportunternehmen und Tierärzten.
Bewegungseinschränkungen und Quarantäne
Der Transport von Schafen und Ziegen zur direkten Schlachtung ist nur innerhalb Kretas unter Einhaltung aller Biosicherheitsprotokolle gestattet. Für die Zucht ist die Bewegung auf die jeweilige regionale Einheit beschränkt. Die Verbringung zu Sommerweiden ist sowohl innerhalb der Regionen als auch zwischen ihnen auf dem Gebiet der Insel zulässig.
Alle neu ankommenden Tiere müssen in desinfizierten Einrichtungen untergebracht werden und eine 30-tägige Quarantäne durchlaufen. Der Import von Schafen und Ziegen aus dem restlichen Griechenland nach Kreta bleibt verboten, und Transporte müssen mit tierärztlichen Bescheinigungen und in zugelassenen Fahrzeugen erfolgen.
Anforderungen an Betriebe und Milchverarbeitung
Landwirte sind verpflichtet, geeignete Zäune und Desinfektionskanäle an den Eingängen bereitzustellen. Der Zugang für externe Personen ist beschränkt, und das Personal muss Schutzausrüstung wie Gummistiefel und spezielle Overalls verwenden. Die Betriebe müssen über einen separaten Quarantäneraum für verdächtige Tiere verfügen.
Weideflächen und Milchverarbeitungsbetriebe dürfen Milch nur von Betrieben ohne Einschränkungen aufgrund der Bluetemperatur und mit M4-Status in Bezug auf Brucellose annehmen. Tankwagen müssen streng desinfiziert werden, wobei ein separates Protokoll über die Behandlung der Räder zu führen ist.
Kontrolle von Futtermitteln und Transporten
Futtermittelhändler und Transportunternehmen sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge beim Betreten und Verlassen der Anlagen zu desinfizieren. Beim Transport von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs aus Bulgarien und Rumänien müssen die Unternehmen die Direktion für „Agrarentwicklung und Veterinärmedizin“ mindestens zwei Tage vor dem Transport benachrichtigen.
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Auch Tierärzte wurden in einen Zustand erhöhter Wachsamkeit versetzt und sind verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden und ihre Fahrzeuge bei Besuchen in den Betrieben zu desinfizieren.